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Digital. Nordisch. Klar.

BARRIEREFREIES WEBDESIGN

Barrieren über Bord – freie Sicht im Netz

Im weiten Meer des Internets sollte niemand zurückbleiben. Eine gute Website ist wie ein sicherer Hafen, in dem jeder Besucher anlegen kann – unabhängig von Einschränkungen oder technischen Hürden. Mit barrierefreiem Webdesign werfen wir überflüssige Anker über Bord und sorgen dafür, dass Ihre Inhalte für alle Menschen zugänglich sind. So erreichen Ihre Botschaften nicht nur mehr Menschen, sondern finden auch in den Suchmaschinen leichter Gehör.
Unsere Websites sind so intuitiv zu steuern wie ein Schiff nach einer klaren Seekarte: verständlich, übersichtlich und auf jedem Endgerät nutzbar. Ganz gleich, ob mit Screenreader, Tastatur oder Smartphone – Ihre Seite bleibt auf Kurs und lädt alle Besucher zu einer angenehmen Reise durch Ihre Inhalte ein. Barrierefreiheit bedeutet dabei keinen Verzicht, sondern zusätzlichen Komfort und mehr Reichweite. Gemeinsam setzen wir die Segel für ein offenes Meer, in dem wirklich jeder sicher navigieren kann.
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Kurs auf Barrierefreiheit

Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Seitdem ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen verbindlich. Wer den Start verpasst hat, merkt schnell, dass die digitale See unruhig werden kann. Umso wichtiger ist es, jetzt den Kurs festzulegen, die Segel zu setzen und die Reise barrierefrei zu gestalten.

Auch Unternehmen, die nicht unmittelbar verpflichtet sind, profitieren: Eine barrierefreie Website öffnet Türen, schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass alle Menschen sicher an Bord sind. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht eine Chance – mit Rückenwind in die digitale Zukunft zu segeln.

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Kurs auf Barrierefreiheit

Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Seitdem ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen verbindlich. Wer den Start verpasst hat, merkt schnell, dass die digitale See unruhig werden kann. Umso wichtiger ist es, jetzt den Kurs festzulegen, die Segel zu setzen und die Reise barrierefrei zu gestalten.

Auch Unternehmen, die nicht unmittelbar verpflichtet sind, profitieren: Eine barrierefreie Website öffnet Türen, schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass alle Menschen sicher an Bord sind. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht eine Chance – mit Rückenwind in die digitale Zukunft zu segeln.

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Kurs auf Barrierefreiheit
Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Seitdem ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen verbindlich.
Auch Unternehmen, die nicht unmittelbar verpflichtet sind, profitieren: Eine barrierefreie Website öffnet Türen, schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass alle Menschen sicher an Bord sind. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht eine Chance – mit Rückenwind in die digitale Zukunft zu segeln.
Wer den Start verpasst hat, merkt schnell, dass die digitale See unruhig werden kann. Umso wichtiger ist es, jetzt den Kurs festzulegen, die Segel zu setzen und die Reise barrierefrei zu gestalten.
Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, Apps, Software und digitale Geräte so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von Einschränkungen wie Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Besonderheiten. Konkret heißt das zum Beispiel:

1
Inhalte sind auch mit Screenreadern erfassbar
2
Texte haben ausreichende Kontraste und lassen sich vergrößern
3
Videos sind mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen
4
Navigation ist mit Tastatur ebenso möglich wie mit Maus oder Touch
5
Formulare sind klar strukturiert und verständlich
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Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, Apps, Software und digitale Geräte so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von Einschränkungen wie Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Besonderheiten. Konkret heißt das zum Beispiel:

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1
Inhalte sind auch mit Screenreadern erfassbar
2
Texte haben ausreichende Kontraste und lassen sich vergrößern
3
Videos sind mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen
4
Navigation ist mit Tastatur ebenso möglich wie mit Maus oder Touch
5
Formulare sind klar strukturiert und verständlich
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, Apps, Software und digitale Geräte so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können.
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Die ist unabhängig von Einschränkungen wie Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Besonderheiten. Konkret heißt das zum Beispiel:

1
Inhalte sind auch mit Screenreadern erfassbar
2
Texte haben ausreichende Kontraste und lassen sich vergrößern
3
Videos sind mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen
4
Navigation ist mit Tastatur ebenso möglich wie mit Maus oder Touch
5
Formulare sind klar strukturiert und verständlich
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Wer ist von dem Gesetz betroffen?
1

Hersteller und Anbieter digitaler Produkte

z. B. Computer, Smartphones, Tablets, E-Book-Reader, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten oder Check-in-Terminals.
2

Dienstleistungsanbieter im digitalen Bereich, z.B.

  • Online-Handel (Webshops, Marktplätze, Apps)
  • Online-Banking und Finanzdienste
  • Telekommunikationsdienste
  • Personenbeförderung mit digitalen
  • Buchungssystemen (Bahn, Flug, ÖPNV)
  • E-Books und Software
Ausnahmen:
Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen von bestimmten Pflichten ausgenommen.
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Ausnahmen:

Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz).

Wer ist von dem Gesetz betroffen?
1

Hersteller und Anbieter digitaler Produkte

z. B. Computer, Smartphones, Tablets, E-Book-Reader, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten oder Check-in-Terminals.
2

Dienstleistungsanbieter im digitalen Bereich, z.B.

  • Online-Handel (Webshops, Marktplätze, Apps)
  • Online-Banking und Finanzdienste
  • Telekommunikationsdienste
  • Personenbeförderung mit digitalen
  • Buchungssystemen (Bahn, Flug, ÖPNV)
  • E-Books und Software
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Wer ist von dem Gesetz betroffen?

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz).

1

Hersteller und Anbieter digitaler Produkte

z. B. Computer, Smartphones, Tablets, E-Book-Reader, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten oder Check-in-Terminals.
2

Dienstleistungsanbieter im digitalen Bereich, z.B.

  • Online-Handel (Webshops, Marktplätze, Apps)
  • Online-Banking und Finanzdienste
  • Telekommunikationsdienste
  • Personenbeförderung mit digitalen
  • Buchungssystemen (Bahn, Flug, ÖPNV)
  • E-Books und Software
Hinweis zur Rechtsberatung:

Es handelt sich hier um reine Informationstexte. Bitte beachten Sie, dass wir als Werbeagentur keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um Design, Webauftritt, Marketing und digitale Umsetzung – rechtliche Fragen, insbesondere zur Gesetzesauslegung oder Haftung, sollten Sie stets mit einer entsprechend qualifizierten Person, z. B. einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, klären.

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